Unser Auftrag & Ziel

Das Malteser Nordlicht ist eine niedrigschwellige Übergangseinrichtung für drogen­abhängige oder substituierte obdachlose Männer. Unser Auftrag ergibt sich aus einer Vereinbarung mit dem Amt für Gesundheit der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.

Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte bieten umfassende Beratung, Unterstützung sowie Hilfen zur Selbsthilfe an, um die Ressourcen unserer Klienten zu stärken und deren gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Wir bieten

  • 24h Betreuung in einem Bezugsbetreuungssystem
  • Funktional eingerichtete Zweibettzimmer
  • Gemeinschaftssanitärräume
  • 3 Mahlzeiten täglich
  • Abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten
  • Die Möglichkeit zur Wäschepflege unter Anleitung unserer hauswirtschaftlichen Kräfte
  • Krisenintervention durch geschulte Mitarbeitende. Wir kooperieren eng mit den umliegenden Krankenhäusern und vermitteln ggf. medizinische Akutbehandlungen
  • Behandlungspflege kann bei Bedarf durch einen Pflegedienst geleistet werden. Wir helfen gern bei der Organisation und stellen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung

Wir erwarten

  • Die Bereitschaft mit unseren sozialpädagogischen Kräften zusammen zu arbeiten 
  • Inanspruchnahme von Beratungsgesprächen
  • Die Bereitschaft zur Teilnahme an Gruppenangeboten 

Unsere Ziele

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Klient.

Unsere Ziele sind die Motivierung des Klienten zur Reduzierung des Suchtmittelkonsums und der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken sowie die Unterstützung seines Erholungs- und Genesungsprozesses. Wir wollen gesundheitliche Beeinträchtigungen mindern, Ressourcen stärken und die Selbsthilfepotenziale unserer Klienten (re-)aktivieren, um deren Lebensqualität zu erhöhen und um ihnen gesellschaftliche Teilhabe und die Partizipation an der Gesellschaft zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel im Hilfeplanprozess ist, die Beendigung der Wohnungslosigkeit sowie das gemeinsame Erarbeiten einer tragfähigen Zukunftsperspektive. Wir unterstützen bei der Anbahnung in weiterführende Hilfen und klären vorab die Kostenübernahme.

Die Teilziele sind

  • Sicherung des Überlebens
  • Reduzierung konsumbedingter gesundheitlicher Risiken („harm reduction“)
  • Rückkehr in den Leistungsbezug (z.B. Bürgergeld) und somit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Vermittlung in Substitutionsprogramme
  • Anbindung an die medizinische Grundversorgung einschl. der Behandlung von Hepatitis B und C sowie HIV
  • Vermittlung einer fachärztlichen-/psychiatrischen Behandlung bei Vorliegen einer Komorbidität (Doppeldiagnose)
  • Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch kontinuierliche sozialpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Bearbeitung behördlicher Post (z.B. durch Vereinbarung von Ratenzahlungen)
  • Vermittlung in eine Beikonsumentgiftung mit Rückkehroption